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LMIV-Spezifikation

Kundeninformation

 

Warum LMIV?

Aufgrund zahlreicher Lebensmittelskandale in der Vergangenheit (z.B. Dioxin in Eiern, EHEC in Sprossen, Pferdefleisch in Lasagne, ... hat der Gesetzgeber entschieden, mehr Transparenz und Klarheit des Lebensmittels im Hinblick auf Herkunft, Inhaltsstoffe, Allergene, etc. zum Schutz des Verbrauchers sicherzustellen.

In diesem Sinne wurde am 25. Oktober 2011 die Verordnung EU Nr. 1169/2011 (Lebensmittelinformations-Verordnung – LMIV) beschlossen. Die meisten Vorschriften der LMIV sind ab dem 13. Dezember 2014 verbindlich.

 

Infos zur Verordnung

  • Gilt für alle Lebensmittelanbieter auf allen Stufen der Lebensmittelkette (auch Anbieter von Gemeinschaftsverpflegung)
  • Verbindet nationale Verordnungen, z.B. Lebensmittelkennzeichnungsverordnung, Nährwertkennzeichnungsverordnung.
  • Regelt auf EU Ebene die Kennzeichnung, Darstellung, Bezeichnung und Werbung von Lebensmitteln.